Es befinden sich immer mehr und mehr D8 und C1 Kettenzüge am Markt die länger als 10 Jahre im Einsatz sind. Und die Fragen der Anwender nach einem weiteren Einsatz steigern sich kontinuierlich.
Bisher galt die Auffassung das Hebezeuge nach 10 Jahren außer Betrieb zu nehmen bzw. einer Generalüberholung beim Hersteller zu unterziehen sind, was meist Kosten in Höhe von Neuinvestitionen bedeutet. Die Folge – große Unsicherheit bei den Anwendern – darf man die Züge denn nach 10 Jahren einfach weiterbenutzen oder nicht, was ist wenn die theoretische Nutzungsdauer des Zuges noch bei weitem nicht erreicht ist? Das Movecat Team hat in Abstimmung mit der Berufsgenossenschaft eine praxisnahe Lösung erarbeitet. |
GRUNDSÄTZLICHE BASIS FÜR EINE ERWEITERTE NUTZUNG VON ELEKTROKETTENZÜGEN: |
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LEISTUNGSUMFANG WIE FOLGT: |
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Leistungsumfang UVV-Prüfung/Wartung: | ||
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Leistungsumfang erweiterte Wartung/Prüfung: | ||
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Enthaltene Ersatzteile der erweiterten Wartung: | ||
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Kontakt |